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Urlaub – WBedG

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Wieviel Urlaub steht mir als Bedienstete:r im Wiener Bedienstetengesetz (WBedG) zu?

Für Bedienstete die dem Wiener Bedienstetengesetz (WBedG) unterliegen (Neuaufnahmen seit 1.1.2018) gelten folgende Urlaubsregelungen:

LebensjahrDienstzeitStunden | Tage | Schichten
bis 33. Lebensjahr—200 | 25 | 18
ab 33. Lebensjahr+ 5 Jahre Dienstzeit216 | 27 | 19
ab 43. Lebensjahr+ 10 Jahre Dienstzeit240 | 30 | 21

Grundlagen: Wr.BedG §44 Abs. 1&2

Direkter Draht vor Ort

Die Türen der PV-Kolleg:innen der Dienststelle stehen für alle Anliegen offen – nutzen Sie doch die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und sagen Sie es uns auch, wenn einmal der Schuh drückt, denn die auszugsweisen FAQs sind immer nur Auszüge und bedürfen fallweise auch näherer Erläuterungen.