Meldepflichten

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:FAQs

Dienstnehmer:innen sind verpflichtet, ihre Dienstgeber unverzüglich über gewisse Änderungen ihrer Umstände und Ereignisse, wie z.B. persönlicher Daten oder Nebentätigkeiten, zu informieren, die das Dienstverhältnis betreffen. Die Dienstnehmer:in wird dazu in die Lage versetzt, auf betriebliche oder rechtliche Änderungen angemessen zu reagieren.

Procedere

Dienstnehmer:innen haben über das Intranet oder ihren direkten Vorgesetzten die Zugangsmöglichkeiten zu den jeweiligen Meldeblättern.

Meldepflichten (auszugsweise)

  • Berufsinvalidität
  • Namensänderung
  • Standesänderung
  • Wohnsitz
  • Domizilwechsel bei Absenz
  • Verhinderung Dienst
  • Verlust Berechtigung/ Befähigung
  • Reha
  • Teilpension
  • Nebenbeschäftigung

Grundlagen: VBO 1995, Wr.BedG, DO 1994

Direkter Draht vor Ort

Die Türen der PV-Kolleg:innen der Dienststelle stehen für alle Anliegen offen – nutzen Sie doch die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und sagen Sie es uns auch, wenn einmal der Schuh drückt, denn die auszugsweisen Aufzählungen sind nur ein Teil der Pflichten.