Dienstnehmer:innen sind verpflichtet, ihre Dienstgeber unverzüglich über gewisse Änderungen ihrer Umstände und Ereignisse, wie z.B. persönlicher Daten oder Nebentätigkeiten, zu informieren, die das Dienstverhältnis betreffen. Die Dienstnehmer:in wird dazu in die Lage versetzt, auf betriebliche oder rechtliche Änderungen angemessen zu reagieren.
Procedere
Dienstnehmer:innen haben über das Intranet oder ihren direkten Vorgesetzten die Zugangsmöglichkeiten zu den jeweiligen Meldeblättern.
Meldepflichten (auszugsweise)
- Berufsinvalidität
- Namensänderung
- Standesänderung
- Wohnsitz
- Domizilwechsel bei Absenz
- Verhinderung Dienst
- Verlust Berechtigung/ Befähigung
- Reha
- Teilpension
- Nebenbeschäftigung
Grundlagen: VBO 1995, Wr.BedG, DO 1994
Direkter Draht vor Ort
Die Türen der PV-Kolleg:innen der Dienststelle stehen für alle Anliegen offen – nutzen Sie doch die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und sagen Sie es uns auch, wenn einmal der Schuh drückt, denn die auszugsweisen Aufzählungen sind nur ein Teil der Pflichten.
