Oft hören Mitarbeiter:innen im Wechseldienst unterschiedliche Begrifflichkeiten. Doch was bedeuten sie? Wir klären auf.
Das Dienstrecht kennt prinzipiell nur drei Begrifflichkeiten:
- Überstunden = die Stunden die über die Normalsarbeitszeit hinausgehen.
- Mehrdienstleistungen = Mehrarbeitsleistungen innerhalb und außerhalb der Normalarbeitszeit.
- Normalarbeitszeit = die regelmäßige Arbeitszeit der Dienstnehmer:innen ohne Überstunden und ohne Ruhepausen.
Begrifflichkeiten, wie „24-er“, angeordnete („freiwillige“) Zusatzdienste, Mehrarbeit durch „Drüber-fahren“ sind oft interne und ggf. historische Erklärungen.
Mögliche Beispiele von Begrifflichkeiten:
| Begrifflichkeiten: | Erläuterung: |
| MDL „24-er“ – gesetzlich nicht erlaubt! | ehem. Schichtdienstform 24 Stunden – Beendigung 2016 |
| MDL Zusatzdienst – angeordnet | Zusatzdienste sind immer angeordnet, Zeitausmaß 12,5 Stunden |
| MDL Zusatzdienst – freiwillig | Zusatzdienst angeordnet, für den sich Dienstnehmer:in meldet |
| „Drüber-fahren“ | Mehrarbeitsleistung nach regulärem Wechseldienst |
| „US, UESTx“ Überstunden | Kürzel Dienstprogramm, für den Zeitraum verlangter Mehrarbeit |
| Diensttausch | Nur in Absprache mit Mitarbeiter:innen möglich. |
Procedere
Mehrdienstleistungen müssen von einer vom Dienstgeber:in befugte Personen (in der Regel die direkte Führungskräfte) schriftlich bzw. mündlich angeordnet werden. Reine Aushänge oder Informationen aus freiwilligen Plattformen sind unzulässig!
Schriftliche Bestätigungen haben zu erfolgen, wenn die dazu befugte Person keine ausdrückliche Anordnung treffen konnte. Die Erbringung der Mehrdienstleistung unumgänglich war (Bsp.:“Drüber-fahren“) oder ein datenautomatisiertes System die Mehrdienstleistung anzeigt (Bsp.: Einsatz zu Dienstende / Überstundenzettel = Bestätigung Anordnung Mehrarbeit).
Grundlagen: Wr.BedG §34, VBO 1995 §11a, DO 1994 §26a
Direkter Draht vor Ort
Die Türen der PV-Kolleg:innen der Dienststelle stehen für alle Anliegen offen – nutzen Sie doch die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und sagen Sie es uns auch, wenn einmal der Schuh drückt, denn die auszugsweisen FAQs sind immer nur Auszüge und bedürfen fallweise auch näherer Erläuterungen.
