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Privatleben

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  • Beitrags-Kategorie:FAQs

Änderungen meines Privatlebens muss ich bei folgenden Änderungen unverzüglich meiner Dienstgeber:in melden.

Jede Meldepflicht löst sowohl auf Seite der Dienstgeber:in, aber auch auf die der Bediensteten, gegenseitige dienst-, arbeits- und besoldungsrechtliche Folgen aus. Diese können Sonderleistungen, Zusatzurlaube, Fristenlösungen, u.v.m. beinhalten.

Procedere

Dienstnehmer:innen haben über das Intranet oder ihren direkten Vorgesetzten die Zugangsmöglichkeiten zu den jeweiligen Meldeblättern.

Meldepflichten (auszugsweise)

  • Namensänderung,
  • Erwerb eines Titels,
  • Geburt eines Kindes,
  • Eheschließung od. Scheidung bzw. Begründung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft,
  • Ableben des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners,
  • Veränderung der Staatsangehörigkeit,
  • Wohnsitzänderung,
  • Domizilwechsel,
  • Ruhen oder Verlust des Dienstausweises/ Befähigung,
  • Invaliditätsbescheid,
  • Bezug von Rehabilitations- bzw. Krankengeld,
  • Änderung der Bankverbindung,
  • Nebenbeschäftigungen.

Grundlagen: VBO 1995, Wr.BedG, DO 1994

Direkter Draht vor Ort

Die Türen der PV-Kolleg:innen der Dienststelle stehen für alle Anliegen offen – nutzen Sie doch die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und sagen Sie es uns auch, wenn einmal der Schuh drückt, denn die auszugsweisen Aufzählungen sind nur ein Teil der Pflichten.