Änderungen meines Privatlebens muss ich bei folgenden Änderungen unverzüglich meiner Dienstgeber:in melden.
Jede Meldepflicht löst sowohl auf Seite der Dienstgeber:in, aber auch auf die der Bediensteten, gegenseitige dienst-, arbeits- und besoldungsrechtliche Folgen aus. Diese können Sonderleistungen, Zusatzurlaube, Fristenlösungen, u.v.m. beinhalten.
Procedere
Dienstnehmer:innen haben über das Intranet oder ihren direkten Vorgesetzten die Zugangsmöglichkeiten zu den jeweiligen Meldeblättern.
Meldepflichten (auszugsweise)
- Namensänderung,
- Erwerb eines Titels,
- Geburt eines Kindes,
- Eheschließung od. Scheidung bzw. Begründung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft,
- Ableben des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners,
- Veränderung der Staatsangehörigkeit,
- Wohnsitzänderung,
- Domizilwechsel,
- Ruhen oder Verlust des Dienstausweises/ Befähigung,
- Invaliditätsbescheid,
- Bezug von Rehabilitations- bzw. Krankengeld,
- Änderung der Bankverbindung,
- Nebenbeschäftigungen.
Grundlagen: VBO 1995, Wr.BedG, DO 1994
Direkter Draht vor Ort
Die Türen der PV-Kolleg:innen der Dienststelle stehen für alle Anliegen offen – nutzen Sie doch die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und sagen Sie es uns auch, wenn einmal der Schuh drückt, denn die auszugsweisen Aufzählungen sind nur ein Teil der Pflichten.
