Die Frage, ob Überstunden sich negativ auf euren Nettobezug auswirken oder in eine höhere Steuerklasse fallen ist komplex! Wir klären auf!
Höhere Bruttobezüge (etwa durch zusätzliche Überstunden) und das Erreichen einer höheren Steuerklasse verringern den Nettobezug nicht. Eine höhere Steuerklasse wirkt sich nur – den eine bestimmte Grenze überschreitenden Teil des Bezuges aus (Grenzsteuersatz – siehe nachstehende Tabelle). Es wird also nicht der gesamte Bezug höher versteuert, sondern nur der überschreitende Teil. Zahlungen aus Überstunden sind lohnsteuerlich begünstigt. Außerdem wirkt sich jede ausbezahlte Überstunde positiv auf die Höhe der Pension bzw. des Ruhebezuges aus.
Beispiel (Stand Okt.2026)
Sanitäter:innen befinden sich mit einer Einreihung W2/4 – W2/7 jeweils St.1 mit einem Nettoeinkommen von ~ € 27.900 bis € 32.400 (ohne Vergütungen) in der Steuerklasse 2 oder 3. Überschreitungen des Grenzsteuersatzes werden nur mit den tatsächlich übersteigenden Teilen versteuert und nicht das gesamte Einkommen.
Einkommenssteuertarif 2026
| Einkommen in € | Grenzsteuersatz |
| bis 13.539 und darunter | keine Lohnsteuer |
| 13.539 bis 21.992 | 20% |
| 21.992 bis 36.458 | 30% |
| 36.458 bis 70.365 | 40% |
| 70.365 bis 104.859 | 48% |
| 104.859 bis 1.000.000 | 50% |
| ab 1.000.000 und darüber | 55% |
