Wiener Bedienstete haben auf Anordnung der vom Dienstgeber:in befugte Personen (in der Regel die direkten Führungskräfte) über die Normalarbeitszeit hinaus Dienst zu versehen. Wird durch angeordnete Mehrdienstleistungen die Normalarbeitszeit überschritten, liegen Überstunden vor.
Somit handelt es sich bei Anordnungen immer um die Zeit in der es unumgänglich ist, dass Mitarbeiter:innen zu Dienstleistungen herangezogen werden können = Mehrdienstleistungen. Überschreiten die Mehrdienstleistungen die Normalarbeitszeit entstehen Überstunden. Die Normalarbeitszeit ist aus den Arbeitsplatzbeschreibungen und dem Dienstvertrag zu erlesen.
Angeordnete 24 Stunden Dienste sind seit 2016 nicht mehr zulässig! Laut Gesetz gibt es einen Fixdienstplan! Die Regeldienstform im Wechseldienst sind 12,5 Stunden! Dieser hat möglichst regelmäßig und gleichbleibend zu erfolgen. Bei Anordnungen von Mehrdienstleistungen sind stets auf die bedienstetenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, wie Erholungs-, Ruhe- und Arbeitslagerungszeiten zu achten. Durchrechenzeiträume und Opting-Out beeinflussen die o.g. Verpflichtungen zusätzlich.
Die Überstundensätze leiten sich immer aus dem aktuellen Nebengebühren- bzw. Vergütungskatalog ab.
Procedere
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind die vom Dienstgeber:in befugte Personen (in der Regel die direkte Führungskräfte) verantwortlich.
Grundlagen: W-BedSchG 1998, Wr.BedG §34, VBO 1995 §1995 §11a, DO 1994 §26a
Direkter Draht vor Ort
Die Türen der PV-Kolleg:innen der Dienststelle stehen für alle Anliegen offen – nutzen Sie doch die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und sagen Sie es uns auch, wenn einmal der Schuh drückt, denn die auszugsweisen FAQs sind immer nur Auszüge und bedürfen fallweise auch näherer Erläuterungen.
