Wieviel Urlaub steht mir als Bedienstete:r im Wiener Bedienstetengesetz (WBedG) zu?
Für Bedienstete die dem Wiener Bedienstetengesetz (WBedG) unterliegen (Neuaufnahmen seit 1.1.2018) gelten folgende Urlaubsregelungen:
| Lebensjahr | Dienstzeit | Stunden | Tage | Schichten |
| bis 33. Lebensjahr | — | 200 | 25 | 18 |
| ab 33. Lebensjahr | + 5 Jahre Dienstzeit | 216 | 27 | 19 |
| ab 43. Lebensjahr | + 10 Jahre Dienstzeit | 240 | 30 | 21 |
Grundlagen: Wr.BedG §44 Abs. 1&2
Direkter Draht vor Ort
Die Türen der PV-Kolleg:innen der Dienststelle stehen für alle Anliegen offen – nutzen Sie doch die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und sagen Sie es uns auch, wenn einmal der Schuh drückt, denn die auszugsweisen FAQs sind immer nur Auszüge und bedürfen fallweise auch näherer Erläuterungen.
