Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Status als begünstigte behinderte Person erhalten. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %.
Jeder Bescheid, egal in welcher Höhe des Invaliditätsstatus, muss der Dienstgeber*in gemeldet werden. Der Begünstigtenstatus kann Dienstnehmer:innen im Berufsleben Vorteile bringen – zum Beispiel Förderungen, besonderen Kündigungsschutz und in bestimmten Fällen Zusatzurlaub.
Procedere
Dienstnehmer:innen können mittels Antrag bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice einen Antrag stellen. Ärztliche Sachverständige stellen den Grad der Behinderung fest und das Sozialministeriumservice prüft ihren Antrag. Die Entscheidung endet mit Ausstellung eines Feststellungsbescheid.
Einreichung
- ärztliche Atteste
- Nationalität AT, EU, EWR, CH & deren Angehörige
- abgeschlossene oder berufsvorbereitende Berufsausbildung (G&K, Hebamme, …)
- sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis
Grundlagen: Behinderteneinstellungsgesetz §2 (BEinstG – BGBl. Nr. 22/1970), VBO 1995, Wr.BedG, DO 1994
Ansprechperson für Berufsinvalidität
| Name | |
| HOFER Ingo | ingo.hofer(at)wien.gv.at |
| GIGLER Claudia | claudia.gigler(at)wien.gv.at |
