Sachbezüge einfach erklärt

Sachbezug einfach erklärt

rechtliche Grundlagen: EStG §15, Lohnsteuerrichtlinien 2002_ RZ 188 bis 209, ÖGK NL 2019: https://bit.ly/ÖGK-Parksachbezug, Gemeinde Wien: https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/parkpickerl-stadtweit.html

Ein Sachbezug gleicht den Vorteil aus dem Dienstverhältnis aus und ist anzusetzen, wenn der/die DienstnehmerIn eine Kostenersparnis hat.

Bsp.: Stelle dir vor, deine/e NachbarIn arbeitet im selben Bezirk wie du und hat keine Möglichkeit einen betriebseigenen Parkplatz zu nutzen, daraus entsteht dir ein Vorteil, der lt. Finanzministerium IMMER auszugleichen (0Sachbezug) ist! Das ist die gesetzliche Grundlage für Alles!

Somit ist immer ein Sachbezug anzuwenden, wenn der Dienstort von einer Parkraumbewirtschaftung umschlossen ist!

Der Sachbezug beträgt momentan € 14,53 pro Monat/ Brutto (Stand 2022)!

*Ähnlichkeiten mit den bekannten Bezeichnungen der Rettungsstationen sind unbeabsichtigt und ungewollt. Bezeichnungen und Fallbeispiele leiten sich ausschließlich über Wiener Gemeindebezirke ab.

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