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Privatleben

Änderungen meines Privatlebens muss ich bei folgenden Änderungen unverzüglich meiner Dienstgeber*in melden:

  • Namensänderung,
  • Erwerb eines Titels,
  • Geburt eines Kindes,
  • Eheschließung od. Scheidung bzw. Begründung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft,
  • Ableben des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners,
  • Veränderung der Staatsangehörigkeit,
  • Wohnsitzänderung,
  • Domizilwechsel,
  • Ruhen oder Verlust des Dienstausweises,
  • Invaliditätsbescheid,
  • Bezug von Rehabilitations- bzw. Krankengeld,
  • Änderung der Bankverbindung,
  • Nebenbeschäftigungen.
Datenschutz-Übersicht

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