Berufsinvalidität
Mit einem Behinderungsgrad von 50% mittels Bescheid gehört man vielleicht zum Kreis der begünstigten Behinderten?!
Jeder Bescheid, egal in welcher Höhe des Invaliditätsstatus, muss der Dienstgeber*in gemeldet werden. Für weitere Hilfestellungen stehen euch die örtlichen Behindertenvertrauenspersonen gerne zur Verfügung. Grundlagen: BEinstG §2.