Urlaub – WBedG
Wieviel Urlaub steht mir als Bedienstete*r im Wiener Bedienstetengesetz (WBedG) zu?
Für Bedienstete die dem Wiener Bedienstetengesetz (WBedG) unterliegen (Neuaufnahmen ab 1.1.2018) gelten folgende Urlaubsregelungen: Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt: bis zum 33. Lebensjahr (LJ) – 200 Stunden (25 Tage =18Sch.), ab dem 33. LJ + Dienstzeit 5 Jahre – 216 Stunden (27 Tage =19Sch.), ab dem 43. LJ + Dienstzeit 10 Jahre – 240 Stunden (30 Tage =21Sch.). Grundlage: WBedG §44 Abs.1&2 (Fassung 30.04.2025)