Wiener Bedienstete erwerben durch ihr Lebensalter und ihre Dienstzeit Anspruch auf Urlaub! Urlaube sind immer im Einvernehmen mit der Dienstgeberin und ihren Bevollmächtigten zu vereinbaren!
Procedere
Dienstnehmer:innen haben über das Intranet oder ihren direkten Vorgesetzten die Zugangsmöglichkeiten zu den jeweiligen Urlaubsanträgen.
Grundlagen: VBO 1995, Wr.BedG, DO 1994
Direkter Draht vor Ort
Die Türen der PV-Kolleg:innen der Dienststelle stehen für alle Anliegen offen – nutzen Sie doch die Gelegenheit zum persönlichen Austausch und sagen Sie es uns auch, wenn einmal der Schuh drückt, denn die auszugsweisen FAQs sind immer nur Auszüge und bedürfen fallweise auch näherer Erläuterungen.
