FAQsNewsUrlaub

Urlaub – VBO

Wieviel Urlaub steht mir als Bedienstete*r unter der Vertragbedienstetenverordnung (VBO) zu?


Für Bedienstete unter der Vertragsbedienstetenordnung (VBO) unterliegen (Neuaufnahmen bis 31.12.2017) gelten folgende Urlaubsregelungen: Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt: bis zum 33. Lebensjahr (LJ) – 200 Stunden (25 Tage =18Sch.), ab dem 33. LJ – 216 Stunden (27 Tage =19Sch.), ab dem 43. LJ – 240 Stunden (30 Tage =21Sch.), ab dem vollendeten 57. LJ – 264 Stunden (33 Tage =23,5Sch.), ab dem vollendeten 60. LJ – 280 Stunden (35 Tage =25 Sch.). Grundlage: VBO 1995 §23 Abs.1 & 2 (Fassung 05.05.2025)

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.