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Dienstunfall – Mobiles Arbeiten

Ist ein Dienstunfall zu Hause bzw. beim Mobilen Arbeiten versichert?

Ein Unfall bei Beamt*innen, der sich bei der Erbringung der Dienstleistung im Rahmen von Telearbeit und mobilem Arbeiten im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis ereignet, gilt als Dienstunfall.
Da das ASVG “Mobiles Arbeiten” für Wr. Bedienstete nicht kennt, allerdings wir im Dienstrecht der Stadt Wien kein “Home-Office” schriftlich definiert haben, hat die younion_Die Daseinsgewerkschaft für ihre Mitglieder eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Ohne jegliche Zusatzkosten haben Gewerkschaftsmitglieder nun auch im mobilen Arbeiten die Möglichkeit, Dienstunfall versichert zu sein. Grundlagen: UFG 1967, ASVG.

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