Pflegefrei
Pflegefreistellung – wenn mein Kind stationär aufgenommen wurde?!
Die Pflegefreistellung für ein Kind bis zum 10. Geburtstag bei Spitalsaufenthalt ist möglich. Bist du nachweislich an der Dienstleistung verhindert, eben wegen der notwendigen Pflege eines erkankten oder verunglückten Angehörigen oder wegen der notwendigen Betreuung deines Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes, … bei einem stationärem Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt, hast du Anspruch auf eine Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß von sechs Werktagen im Kalenderjahr. Grundlage: WBedG. §60 Abs.1 Z.3, VBO §37 Abs.1 Z.3, DO §61 Abs.1 Z.3.